Geschäftsbedingungen Verkauf / Vermietung
Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.
Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt.
Die Vermittlungsprovision beträgt beim Erwerb des Objektes 5,95 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet vom Kaufpreis.
Bei Vermittlung von gewerblichen Mieträumen beträgt die Provision 3,57 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Provision ist bei Abschluss eines Vertrages durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung fällig. Dies gilt auch für den Fall, dass das Objekt zwangsversteigert wird und Sie den Zuschlag erhalten.
Die Vergütungspflicht entfällt nicht durch einen späteren Rücktritt vom Vertrag, durch seine Anfechtung, Wandlung, Nichtausführung, Aufhebung oder durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufsrechts.
Ist Ihnen das Angebotsobjekt bekannt, so können Sie sich nur darauf berufen, wenn Sie uns Ihre Vorkenntnis innerhalb von fünf Tagen durch einen eingeschriebenen Brief mitteilen und nachweisen. Andernfalls sind Sie bei Vertragsabschluss zur Provisionszahlung verpflichtet. Durch die Abgabe unseres Angebotes wird Ihnen kein Vorrang eingeräumt.
Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer, Mieter oder Vermieter ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei vereinbarten Direktverhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine andere Regelung getroffen ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden.
Mündlich getroffene Abreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Celle
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fa. W & N Frohms KG, Westcellertorstraße 15 A, 29221 Celle, Tel. 05141 – 2 51 71, E-Mail: info@frohms-immobilien.de, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, schriftlich informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Geschäftsbedingungen Versteigerung
1. Die Versteigerung erfolgt namens und für Rechnung des Auftraggebers. Der Ersteigerer hat die Möglichkeit, bei Rechnungserhalt Name und Anschrift des Auftraggebers zu erfahren.
2. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, wenn nach dreimaligem Ausruf kein höheres Angebot erfolgt. Eventuell erforderliche Mindestgebote setzt der Versteigerer fest.
3. Der Versteigerer hat das Recht, die im Auktionskatalog festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder Gebote, die als zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, einzelne Gebote abzufragen oder die Interessenten aufzufordern, Gebote abzugeben. Der Versteigerer kann ein Gebot aus berechtigten Gründen ablehnen.
4. Hinsichtlich jeglicher Zweifel über die Gültigkeit des Höchstgebotes, insbesondere auch, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder ein Zweifel über den Zuschlag besteht, gilt allein und verbindlich die Entscheidung des Versteigerers, der sich die an der Versteigerung mitbietenden Beteiligten durch Teilnahme unterwerfen. Der Versteigerer kann ggf. den Zuschlag aufheben und den Gegenstand neu ausbieten.
5. Das vom Ersteigerer zu zahlende Aufgeld beträgt 15 % des Höchstgebotes. Auf den Betrag des Gebotes sowie des Aufgeldes wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Zahlung des vollen Kaufpreises hat am Versteigerungstag ausschließlich gegen bankbestätigtem Scheck oder Barzahlung in voller Höhe zu erfolgen.
6. Die am Versteigerungstag und im Nachverkauf ausgestellten Rechnungen werden unter dem Vorbehalt der besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung erteilt. Irrtum bleibt vorbehalten.
7. Die ersteigerten Gegenstände gelten mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und die Gefahr des zufälligen Untergangs und des Verlustes oder der Beschädigung auf den Ersteigerer übergeht.
8. Die Aushändigung (Eigentumsübergang) der ersteigerten Gegenstände erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung von Kaufpreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer nach erfolgter schriftlicher Freigabeerklärung des Versteigerers.
9. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Kaufpreisbeträge oder bei nicht rechtzeitiger Abholung der ersteigerten Gegenstände hat der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er kann die ersteigerten Gegenstände auch auf Kosten und Risiko des Ersteigerers demontieren und einlagern. Der Käufer ist zur Abnahme aller ersteigerten Gegenstände verpflichtet.
10. Die Abholfristen entnehmen Sie bitte dem Aushang im Versteigerungssaal oder dem Versteigerungskatalog.
11. Abtransport und Demontage der ersteigerten Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Ersteigerers. Der Ersteigerer haftet für Beschädigungen, die bei der Demontage oder beim Transport am Eigentum der Verkäuferin entstehen. Sollten sich bei der Demontage Öffnungen am Gebäude oder Gebäudeteilen ergeben, so ist der Ersteigerer verpflichtet, diese auf seine Kosten von einer Fachfirma wieder schließen zu lassen. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Objekte, deren Demontage Schäden an Immobilien und/oder Eigentum Dritter verursachen können, mit Kautionen zu belegen. Die Bekanntgabe der in Frage kommenden Positionen und die Höhe der Kautionen erfolgt während der Versteigerung.
12. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt werden. Katalogangaben, insbesondere technische Daten, Maße oder Mengenangaben, sind keine zugesicherten Eigenschaften, eine Gewährleistung für die Richtigkeit ist ausgeschlossen. Der Verkauf der Gegenstände erfolgt, wie sie stehen und liegen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
13. Das Betreten des Geländes des Verkäufers zum Zwecke der Besichtigung oder der Teilnahme am Versteigerungstermin erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Versteigerers oder des Verkäufers ist ausgeschlossen.
14. Die Versteigerungsbedingungen gelten auch für einen eventuellen freihändigen Verkauf.
15. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Standort der Gegenstände.
16. Nicht nummerierte Gegenstände werden nach Durchbietung des Kataloges im Anschluss versteigert.
17. Bei Export in EU – Länder sind ein gültiger Personalausweis sowie eine Bescheinigung über die gültige USt. Ident. Nr. vorzulegen.
Bei Export in Nicht – EU – Länder wird die MwSt. als Kaution einbehalten und bei Vorlage der original Exportpapiere an den Käufer erstattet.